Meeting unter Palmen
WORKATION Die Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verbinden, auch diese Reiseform hat die Corona-Pandemie befeuert. Auf diesen Trend reagieren Hotels und Unterkünfte sogar mit speziellen Angeboten. working@office klärt auf, was es damit auf sich hat.
Jede/r achte Deutsche würde gerne einmal „Workation“ machen, also einen dienstlichen Aufenthalt mit einer privaten Erholung verbinden bzw. von dort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Unternehmens CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov. Urlaub im eigenen Land mit der Arbeit zu verbinden, aber auch von Spanien, Italien, Griechenland oder Österreich aus zu arbeiten ist der Wunsch vieler; dies sind laut dem Handelsblatt die Top 5 Workation-Destinationen der Deutschen.
Digitales Nomadentum
Insbesondere die Corona-Pandemie hat diesen Arbeitstrend weltweit befeuert. Kein Wunder: Viele Arbeitnehmende wurden von heute auf morgen ins Homeoffice geschickt und die Arbeit war gezwungenermaßen vom Firmensitz entkoppelt. In den USA war dieser Trend noch deutlicher zu spüren als in Europa. Schon im ersten Corona-Jahr bezeichneten sich laut einer Untersuchung der Unternehmensberatung MBO mehr als 10 Millionen US-Amerikaner als „digitale Nomaden“, um 50 Prozent mehr als ein Jahr davor. Und da die Trennung von Arbeits- und Privatleben ohnehin mehr und mehr aufgelöst wird, zeigt sich dieser Trend auch beim Auslandsaufenthalt. Einige Arbeitnehmende konnten sich den Wunsch vom Meeting am Strand bereits erfüllen: Sieben Prozent der deutschen Büroangestellten arbeiteten in den vergangenen beiden Jahren von einem Urlaubsort aus, ob dies allerdings eine Workation im Definitionssinne war (siehe Kasten), darüber gibt es keine Angaben.
Arbeitgeber sehen Workation oftmals kritisch
Im neuen Normal mehren sich jedoch aktuell auch die Stimmen, die ihre Mitarbeitenden (fast) täglich zurück in das Büro holen möchten – obwohl es in vielen Fällen die Arbeitnehmer waren, die in den vergangenen beiden Jahren Unternehmen mit ihrer Flexibilität am laufen hielten und bewiesen, dass eine Anwesenheit in den Büroräumlichkeiten nicht zu mehr Produktivität führt. Laut einer weiteren Studie von YouGov im Auftrag des Technologieunternehmens Slack zeigt sich, dass knapp ein Drittel der Büroangestellten in Deutschland vollständig zurück ins Büro müssen. So verwundert es auch nicht, dass Führungskräfte die flexible Arbeitsform der Workation teilweise kritisch sehen: Jede dritte Führunggskraft lehnt das Arbeiten von überall aus ab, beispielsweise aus Sorge, zu wenig Kontrolle über die eigenen Mitarbeitenden zu haben.
Das müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende beachten
Wenn Angestellte über eine Workation nachdenken, müssen sie in jedem Fall einige Punkte beachten, denn sie brauchen die Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Daher müssen sich Angestellte bevor sie zum Arbeiten ins Ausland fahren, mit ihrem Arbeitgeber abstimmen. „Falls entsprechende Regelungen noch nicht im Arbeitsvertrag enthalten sind, kann es sinnvoll sein, eine Art Zusatzvereinbarung abzuschließen, in der solche Fragen sowie steuerliche und sozialversicherungsrelevante Aspekte festgehalten werden“, sagt Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer des Versicherungsunternehmens CLARK. Zudem hat der Aufenthalt im Ausland möglicherweise auch steuerliche Konsequenzen: Arbeitet ein Angestellter mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit vom Ausland aus, dann entsteht in diesem Land, eine (Lohn-)Steuerpflicht. Das hat zur Folge, dass das Doppelbesteuerungsabkommen greift, sofern es in diesem Land gilt. Wenn weniger als 50 Prozent der Arbeitszeit vom Ausland aus gearbeitet wird, dann gilt das deutsche Steuerrecht.
Zudem stellt sich – möglicherweise im Falle eines unvorhergesehenen Rechtsstreits oder Unglücks für Arbeitnehmer die Frage, welches Arbeitsrecht im Falle der Workation gilt. Daher sollte eine Vereinbarung existieren oder geschlossen werden, dass das Arbeitsverhältnis dem deutschen Recht unterliegt. Liegt die Dauer einer Workation jedoch zeitlich unter vier Wochen, sind keinerlei Vereinbarungen bezüglich des Arbeitsrechts notwendig.
Arbeitnehmenden, die eine Workation antreten möchten, raten Expertinnen bzw. Experten auf Fachportalen darüber hinaus, ihre Versicherungslage zu checken. „Auch wenn Reisende mit der deutschen Gesundheitskarte innerhalb der EU abgesichert sind, müssen sie bei einigen Behandlungen dennoch mit Zuzahlungen rechnen“, sagt Dr. Marco Adelt. Eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Workation-Genießer auch im Unglücksfall die Verbindung aus Arbeit und Urlaub nicht bereuen.